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Kindertagespflegegeld | Drucken |  E-Mail

Kindertagespflegegeld / Kosten

Die Betreuungsperson hat Anspruch auf die Erstattung ihrer Aufwendungen sowie auf Zahlung eines Erziehungsbeitrages. Wenn die Eltern berufstätig oder in der Ausbildung sind übernimmt das Jugendamt Oberhausen in der Regel das Kindertagespflegegeld.

Dazu müssen Sie und die Betreuungsperson einen Antrag stellen, den entsprechenden Vordruck erhalten sie in der Kindertagespflegebörse. Das Kindertagespflegegeld wird dann in voller Höhe entsprechend den Sätzen der Stadt Oberhausen direkt an die Tagesmutter gezahlt.

In dem Betreuungsgeld ist das Essensgeld nicht enthalten. Sie sollten hierzu mit der Tagesmutter eine gesonderte Vereinbarung treffen. Das Essensgeld muss direkt von den Eltern an die Tagesmutter gezahlt werden, es wird meist ein Betrag von 3,50 EUR pro Tag bei einer Ganztagesbetreuung vereinbart. Wir empfehlen Ihnen, dies in einem Betreuungsvertrag schriftlich festzuhalten.


Sie sind zur Zahlung eines Kostenbeitrages an die Stadt Oberhausen verpflichtet. Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages erfahren Sie bei der Tagespflegebörse in Oberhausen:

Das Kindertagespflegegeld wird durchgehend gezahlt, auch wenn Sie Ihr Kind auf Grund von Krankheit oder Urlaub nicht zur Tagesmutter bringen. Der Elternbeitrag ist ebenfalls durchgehend zu bezahlen. .


 
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