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"Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will."
Francois Rabelais (1494-1553)
französischer Satiriker |
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Versicherungen
Bei der Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass Kinder unter sieben Jahren für angerichtete Schäden nicht verantwortlich sind. Betreuungspersonen sind in den Fällen versichert, in denen sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und so den Schaden ermöglichten.
Tageseltern können eine spezielle Haftpflichtversicherung
selbst abschließen oder eine bestehende private Haftpflichtversicherung entsprechend aufstocken.
Tageskinder, die in einer von der Kindertagespflegebörse anerkannte Kindertagespflegestelle betreut werden, sind über die Landesunfallkasse unfallversichert für die Dauer des Aufenthaltes bei der Tagesmutter sowie auf dem Hin- und Rückweg.
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